LMUcard

LMUcard für Studierende (Studierendenausweis). Die LMUcard ist die multifunktionale Chipkarte der LMU.

Ausstellung der LMUcard

Die Ausstellung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Online-Beantragung
  2. Persönliche Abholung oder Versand an die Semesteranschrift

Online-Beantragung

  • Sie können die LMUcard online in Ihrem LMU-Benutzerkonto beantragen.
  • Im Bestellprozess haben Sie die Möglichkeit, ein Foto hochzuladen. Bitte beachten Sie die Richtlinien für das Foto! Die Richtlinien werden im Online-Bestellprozess beschrieben und orientieren sich an den Vorgaben der Bundesdruckerei (Foto-Mustertafel PDF).
  • Wenn der Kartenantrag eingegangen ist, prüfen wir nochmal alle Daten sowie die Einhaltung der Richtlinien für das Foto.
  • Für die Einsicht in den Bearbeitungsstand des Kartenantrags loggen Sie sich im LMU-Portal mit Ihrer LMU-Benutzerkennung ein und wählen im Benutzerkonto den Link "LMUcard". Das System versendet keine Status-E-Mails.

Persönliche Abholung nach Terminvereinbarung

  • Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen persönlichen Support-Termin
  • IT-Servicedesk - LMUcard-Kartenstelle
    Leopoldstraße 13 - Haus 2 EG Raum 2016
    80802 München
  • Benötigte Unterlagen:
    • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel)
    • Wenn Sie die vollständige Bibliotheksausweisfunktion der LMUcard nutzen wollen, benötigen wir ein Dokument zur Verifizierung Ihrer deutschen Meldeadresse (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung).

Versand an die Semesteranschrift

Als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist der IT-Servicedesk nur eingeschränkt zugänglich. Die LMUcard wird - soweit möglich und beantragt - vorvalidiert per Post an die Semesteranschrift versendet.

  • Alte Anträge werden nicht automatisch auf Versand umgestellt, falls Sie bereits einen Antrag auf Persönliche Abholung gestellt hatten, brechen Sie diesen ab und beantragen die LMUcard erneut, wählen Sie hierbei bei Zustelloption "Versand an die Semesteranschrift" aus.
  • Sollten ein Postversand bei Ihnen problematisch sein, können Sie einen Antrag auf "Persönliche Abholung" stellen. Setzen Sie sich bitte anschließend (am besten wenn der Antrag genehmigt ist) via Terminvergabe (Link AnnyConnect) in Verbindung.

    Bitte halten Sie für den Termin die Antragsnummer bereit. Die Karte wird dann nach der Produktion für einen vereinbarten Zeitraum an einer geöffneten Servicestelle zur Abholung hinterlegt.

    Für die Abholung benötigen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel).

Zustände des Antrags

Die LMUcard wird nur ausgestellt, wenn das Foto den Anforderungen (siehe Foto-Mustertafel) entspricht. Das Ergebnis der manuellen Prüfung durch Mitarbeitende des IT-Servicedesk können Sie im System nachsehen. Folgende Zustände sind vorgesehen:

  • Neu: Antrag ist eingegangen und noch nicht geprüft, bzw. nach Update des Fotos wieder auf neu gesetzt.
  • Genehmigt: Der Antrag ist geprüft und das Foto wurde akzeptiert. Die LMUcard wird nicht auf Vorrat gedruckt, sondern direkt bei Ausstellung. Entsprechend wird Ihr Antrag jetzt nur weiterbearbeitet, wenn:
    • Die Zustellart "Versand" ist und die Semesterbeiträge bezahlt sind.
    • Die Zustellart "Persönliche Abholung" ist und ein Termin für die Abholung vereinbart ist.
    • Die Zustellart "Persönliche Abholung" ist und Sie persönlich im IT-Servicedesk erscheinen (dies ist derzeit nur nach Terminvereinbarung (Link annyconnect) möglich).
  • Zurückgestellt: Der Antrag wurde zurückgestellt, da die Anforderungen an das Foto nicht erfüllt wurden, es werden weitere Informationen zum Mangel angezeigt. Diese Informationen zum Mangel, werden aufgrund der Menge an Anträgen aus einer Liste häufigster Mängel ausgewählt.
  • Abgeschlossen: Ihre LMUcard wurde gedruckt und validiert. Mit Validierung ist die Karte gültig und aktiv, der Antragsprozess somit technisch abgeschlossen.

    Der Versand der Karte erfolgt im Anschluss und kann aufgrund interner Prozesse mehrere Werktage dauern. Falls Sie Ihre Karte nach mehr als 14 Tagen nach Abschluss des Antrags nicht erhalten haben, setzten Sie sich bitte mit dem IT-Servicedesk in Verbindung.

Sollte die Karte als unzustellbar zum IT-Servicedesk zurückkommen, oder bei Verlust gefunden und dem IT-Servicedesk zugestellt worden sein, werden wir uns bei Ihnen via E-Mail melden. In der Regel kann dann ein erneuter Versand an die Semesteradresse oder Heimatadresse erfolgen oder die Karte wird für einen abgesprochenen Zeitraum an einer geöffneten Servicestelle zur Abholung hinterlegt. Für die Abholung benötigen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel).

Bitte prüfen Sie regelmäßig den Status Ihres Kartenantrags, das System versendet keine E-Mail, wenn bspw. das Foto beanstandet wurde.

Funktionen

  • Die LMUcard für Studierende mit Gültigkeitsvermerk auf dem Validierungsstreifen weist Sie als Studentin oder Student der LMU aus.
  • Auf der neuen LMUcard werden aus Platzgründen keine detaillierten Informationen über Studiengänge, Fachsemester etc. aufgedruckt. Falls diese Informationen als Nachweis benötigt werden, können Sie auf eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zurückgreifen. Diese können Sie über die Online-Selbstbedienungsfunktionen für LMU-Studierende herunterladen.

  • Mit der LMUcard können Sie bargeldlos bei allen Mensen, StuBistroMensa, StuCafés, StuLounges und den meisten Espresso-Bars bezahlen, ebenso bei vielen Getränke-, Snack- und Eisautomaten, die vom Studierendenwerk München Oberbayern betreut werden.

    Eine Übersicht zu den Standorten und Öffnungszeiten bietet die Webseite des Studierendenwerks.
  • Kopierer, Scanner und Drucker in verschiedenen Teilbereichen der Bibliothek sind mit einem entsprechenden Karten-Leser ausgestattet.
  • Aufladen der LMUcard geht an jedem Geldaufwerter des Studierendenwerks. Geldaufwerter stehen in allen Mensen und Mensarien des Studierendenwerks.

Support und Probleme

Sie haben Probleme, weil Ihre LMUcard beim Studierendenwerk gesperrt ist.

Die Ursache ist:

  1. Die LMUcard ist noch nicht aktiviert.
    Bei persönlicher Abholung der LMUcard im IT-Servicedesk ist diese 24 Stunden nach Ausstellung aktiv.
  2. Ist das Ablaufdatum in der LMUcard lange Zeit überschritten, weil die Karte nicht benutzt wurde, ist es an den Validierungsterminals nicht möglich die Karte zu verlängern. In diesem Falle muss die Karte mit einem Kassenterminal in der Mensa verbunden werden.
  3. Wenn Sie Ihre LMUcard als verloren melden, sollte diese Karte innerhalb von 2 Stunden gesperrt werden, so dass niemand Ihr Guthaben missbrauchen kann.
    Bei Ausstellung einer neuen LMUcard kann beim IT-Servicedesk über ein Antragsformular das Restguthaben der alten Karte gebucht werden. Frühestens 12 Wochen nach Verlustmeldung der LMUcard kann eine Umbuchung erfolgen.
  4. Die LMU überträgt alle aktiven Konten dem Studierendenwerk.
    Wenn eine LMUcard nicht in der Liste mit Ablaufdatum ist (z.B. bei Neuausstellung oder Verlust),
    dann ist keine Abbuchung möglich.

Besonderheit beim Bezahlen des Cloud Printings

Beim Cloud Printing wird das gesamte Guthaben beim Auflegen der LMUcard abgebucht.

Wenn die LMUcard wieder an einem Kopierer des Cloud Printing aufgelegt wird, kann das Restguthaben zurückgebucht werden.

  • Die LMUcard gilt als Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek sowie für die Bayerische Staatsbibliothek.
  • Auf der Rückseite der Karte ist die 12-stellige Ausweisnummer der Bibliotheken aufgedruckt sowie die Abholnummern.
  • Wenn Sie die vollständige Bibliotheksausweisfunktion der LMUcard nutzen wollen, benötigen wir ein Dokument (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung) zur Verifizierung Ihrer deutschen Meldeadresse.
  • Mit der Bibliotheksausweisfunktion Ihrer neuen LMUcard ist auch ein Bibliothekskonto verknüpft, über das sie bspw. Informationen über ausgeliehene Medien einsehen können oder ausgeliehene Medien verlängern können. Für neue Bibliothekskonten ist ein Passwort voreingestellt, das Sie aus Sicherheitsgründen ändern müssen. Bitte beachten Sie, dass trotz aktivierter Bibliotheksausweisfunktion der LMUcard Ihr Bibliothekskonto gesperrt sein kann (bspw. bei offenen Gebühren). Weitere Informationen zum Bibliothekskonto und zur Neusetzung des Passworts finden Sie auf den Webseiten der Universitätsbibliothek.
  • Mit der Ausstellung einer LMUcard erhalten Sie eine neue Bibliotheksnummer. Falls vorhanden wird ihr bisheriges Bibliothekskonto automatisch auf die neue Karte umgebucht. Die alte Bibliothekskarte wird mit der Validierung ihrer LMUcard ungültig.
  • Weitere Informationen zur Nutzung als Bibliotheksausweis erhalten Sie bei der Universitätsbibliothek.

  • Das MVV-Semesterticket ist aufgrund des Ermäßigungstickets derzeit ausgesetzt. Im aktuellen Semester wird daher kein Solidarbeitrag erhoben und es besteht keine Fahrtberechtigung im MVV mit den Studierendenausweisen. Die IsarCard Semester wird daher derzeit nicht verkauft.
  • Weiterführende Informationen zum MVV-Semesterticket

Es gibt zwei Gebäude an der LMU, in denen ein Schliessen mit der LMUcard möglich ist:

Leopoldstraße 13 Copyshop in Raum 3012

Öffnungszeiten:
werktags von 09:00-17:00 Uhr frei zugänglich
und jeden Tag von 06:30-22:00 Uhr schliessbar mit der LMUcard.

Schliessberechtigt sind alle Angehörigen der LMU mit einer LMUcard.

Der Kartenleser hat drei Farben, die den Status anzeigen:

  • gelb: Der Kartenleser ist bereit eine Karte zu akzeptieren.
  • grün: Die Tür ist offen.
  • rot: Die Tür ist gesperrt oder die Karte wird nicht akzeptiert, z.B. außerhalb der Öffnungszeiten.

Amalienstraße 17 CIP-Pool Bioinformatik (LUNA) in Raum A001

Öffnungszeiten für Studierende:
Montag-Freitag 07:00-23:00 Uhr,
Wochenende und Feiertage 09:00-21:00 Uhr

Öffnungszeiten für Mitarbeiter des Instituts für Informatik:
jederzeit (24/7)

Dieser Raum ist für Angehörige des Instituts für Informatik und zusätzlich für die Studiengänge Kunst und Multimedia (Fakultät 9) und Computerlinguistik (Fakultät 13) zugänglich.

Bei Problemen und Anträgen zur zusätzlichen Freigabe schreiben Sie uns bitte unter Angabe:

eigener Studiengang, Martikelnummer und Veranstaltung im CIP-Pool Bioinformatik (LUNA)
über unser Kontaktformular.

In dem Gebäude sind drei Kartenleser:

  • beim Zugang zum Gebäude: Raum A012
  • beim Innenhof des Gebäudes: Raum A013 zu Raum A004
  • neben der Tür zum CIP-Pool: Raum A080 (Treppenhaus) zu Raum A001

Bei Problemen wenden Sie sich an den IT-Servicedesk.

  • Die LMUcard ist eine multifunktionale Chipkarte. Alle personenbezogenen Daten, die auf der Chipkarte gespeichert werden, sind verschlüsselt und vor einem unbefugtem Zugriff gesichert.
  • Detaillierte Informationen zum Datenschutz und die Hinweise zur Datenverwendung werden Ihnen in der Online-Beantragung der LMUcard angezeigt.

Funktionen der LMUcard (Vorderseite)

Merkmale: Vorname, Name, Matrikelnummer, Geburtsdatum, Foto, Gültigkeit, Fakultätsname, Fakultätsnummer, Chip, Braille (LMU) invers

Funktionen der LMUCard

Funktionen der LMUcard (Rückseite)

Merkmale: Studierendenwerk - Kartennummer, Bibliothek (Barcode, Bibliotheksnummer, Ausleihnummern), Ausrichtungsstreifen, Unterschrift, Chip, Wappen (sichtbar), Braille (LMU)

Funktionen der LMUCard

Validierungsterminals

Campus Stammgelände


  • Geschwister-Scholl-Platz 1, Durchfahrt E 080A (Durchfahrt zum Eulenhof,) (2 Geräte)
  • Geschwister-Scholl-Platz 1, Pforte (2 Geräte)
  • Leopoldstr. 13, Haus 2 (In der Eingangshalle, gegenüber dem neuen LMU-IT-Servicedesk, links neben der Fachbibliothek) (5 Geräte)
  • Leopoldstr. 13, Haus 3 (LMU-Copy-Shop) (1 Gerät)
  • Leopoldstr. 13a, Info-Point des Stundentwerks in der Mensa (1 Gerät, nur eingeschränkt zugänglich, bitte Öffnungszeiten beachten)
  • Leopoldstr. 30 (Im Foyer auf der linken Seite links unter dem Infoscreen) (1 Gerät, Gebäude aktuell nicht öffentlich zugänglich)
  • Ludwigstr. 16, Bayerische Staatsbibliothek (1 Gerät)
  • Ludwigstr. 25, Philologicum (1 Gerät)
  • Ludwigstr. 27, Ausleihhalle der Zentralbibliothek (1 Gerät)
  • Ludwigstr. 28, Rückgebäude (In der Eingangshalle) (2 Geräte)
  • Oettingenstraße 67, Foyer (2 Geräte)
  • Schellingstraße 3 (1 Gerät)
  • Theresienstraße 39 (2 Geräte)

Campus Innenstadt

Campus Martinsried / Großhadern

  • Butenandtstraße 13 ( 2 Geräte)
  • Großhaderner Straße 6 (Mensa) (2 Geräte)
  • Großhaderner Straße 9a (StuBistro) (2 Geräte)

Campus Tiermedizin Oberschleißheim

  • Sonnenstraße 16a (2 Geräte)

Datenschutzinformationen

Die LMUcard für Studierende (Studierendenausweis) ist eine multifunktionale Chipkarte mit folgenden Funktionen:

  • Sichtausweis als Studierendenausweis
  • MVV-Fahrkarte (Semesterticket Basis)
  • Bargeldloses Bezahlen in den Gastronomiebetrieben des Studierendenwerks sowie an Druckern, Scannern und Kopierern, die mit dem Zahlungssystem kompatibel sind.
  • Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek und die Bayerische Staatsbibliothek

Die Karte enthält einen optisch wiederbeschreibbaren Validierungsstreifen, auf dem Informationen zur Gültigkeit, dem Semesterticket und die Fakultät vermerkt sind. Zur Aktualisierung der Gültigkeit muss die LMUcard von den Karteninhabern validiert werden.

Die LMUcard ist an den Anforderungen an den Internationalen Studierendenausweis des ISIC angelehnt konzipiert und umfasst die gleichen Stammdaten wie sie dort von den Studierenden gefordert werden.

Das Recht zur Ausstellung der LMUcard folgt aus dem Selbstverwaltungsrecht der Universität München in Ausprägung ihres Organisationsrechts (Art. 12 Abs. 1 BayHSchG). Die LMUcard ist gem. § 6 Abs. 3 der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München ein auf Antrag ausgestellter Studierendenausweis und als solcher optional. Die Beantragung und Nutzung ist freiwillig.

Zwecke der Datenverarbeitung sind die Erstellung und Nutzung der LMUcard als multifunktionale Chipkarte. Mittels LMUcard können Studierende zum einen ihre Immatrikulation (Art. 42 Abs. 2 BayHSchG), ihren Studierendenstatus und damit ihre Mitgliedschaft zur Universität München und zu einer ihrer Fakultäten im Rechtsverkehr – d.h. innerhalb der Universität und ihrer Einrichtungen sowie gegenüber Dritten - nachweisen (Art. 11 Abs. 1 BayHSchG, Art. 17 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG, Art. 27 Abs. 2 BayHSchG). Zum anderen besteht die Möglichkeit der Nutzung als Bibliotheksausweis und Mensakarte und für das Semesterticket.

Wir verarbeiten Ihre Daten im Einklang mit und auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und der sonstigen anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

Um die Funktionen der LMUcard zu ermöglichen, sind folgende personenbezogene Daten auf der Karte aufgebracht:

  • Permanent (Stammdaten)
    • Akademischer Titel (optional)
    • Name
    • Vorname
    • Matrikelnummer
    • Geburtsdatum
    • Foto (optional)
    • Unterschrift auf der Rückseite
  • Kartendaten (vom Rohling der LMUcard)
    • Kartennummer
    • Bibliotheksnummer
  • Temporär (optisch wiederbeschreibbarer Validierungsstreifen (Thermo-Read-Write-Streifen))
    • Gültigkeitsvermerk (gültig-von-bis-Datum)
    • Fakultät (in der Regel die Fakultät, welche dem ersten Fach des ersten Studiengangs zugeordnet ist. Nähere Informationen zur Bestimmung der Fakultät sind im Anhang 2 der Grundordnung der LMU enthalten).
    • Semesterticket Basis (siehe https://www.mvv-muenchen.de/tickets/zeitkarten-abos/mvv-semesterticket/index.html)

Permanent aufgebrachte Stammdaten

Foto: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Zweck: Identifikation und Ausweis, Erfüllung der Anforderungen an einen internationalen Studierendenausweis (ISIC)

Akademischer Titel: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m Art. 4 Abs.1 BayDSG, Zweck: Identifikation und Ausweis, Erfüllung der Anforderungen an einen internationalen Studierendenausweis (ISIC), ggf. Namensbestandteil

Name: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck:Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Legitimationsprüfung

Vorname: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Legitimationsprüfung

Geburtsdatum: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der UniversitätIdentifizierung und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus; entspricht Vorgaben eines internationalen Studierendenausweises (ISIC)

Kartennummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 88 BayHSchG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des Studierendenwerks, Nutzung der Mensen, der Automaten und des Kopierwesens

Matrikelnummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Beschleunigung der Zugriffe in Fachsystemen und Prüfung von Zugangsberechtigungen

Bibliotheksnummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 2 Abs. 3 BayHSchG, §§ 2, 3 Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (BayABOB) vom 18. August 1993, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nutzung der Bibliotheksservices

Temporär Aufdruck auf dem Thermo-Read-Write-Streifen

Gültigkeitsvermerk (gültig-bis-Datum): Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Missbrauchsschutz

Fakultät(en) (in der Regel die Fakultät, der das Hauptfach des ersten Studiengangs zugeordnet ist): Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Mitglied eines Studienganges, Prüfung der Zugangsberechtigung, z.B. zu den Teilbibliotheken

Semesterticket: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 2 Abs. 3 BayHSchG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus, Erfüllung eines mit der MVV GmbH geschlossenen Vertrages zur Nutzung des Semestertickets

Auf der Karte befindet sich ein RFID-Chip mit Datenspeicher, auf dem folgende Merkmale in unterschiedlichen Segmenten gespeichert sind:

  • Matrikelnummer
  • Bibliotheksnummer
  • Kartentyp (bei Studierenden immer „Student")
  • Kartennummer
  • Gültigkeitsvermerk (gültig-von-bis-Datum)
  • eduPersonPrincipalName (LMU-ID@lmu.de)

Die gespeicherten Daten sind zugriffsgeschützt und können nur mit entsprechend konfigurierten Kartenlesern ausgelesen werden. Die Nutzung der gespeicherten Daten unterliegt den einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Im Rahmen der LMUcard-Verwaltung werden folgende weitere Daten auf Servern der LMU unter der Administration des Dezernats VI und unter Beachtung der geeigneten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen gespeichert:

  • Daten zu beantragten Karten (Datum des Antragsdaten sowie die o.g. Daten)
  • Daten zu bereits ausgestellten Karten

Die Daten sind für die Nutzung und Sicherheit der LMUcard erforderlich.

Matrikelnummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nachweis des Studierendenstatus; Beschleunigung der Zugriffe in Fachsystemen und Prüfung von Zugangsberechtigungen

Bibliotheksnummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2, 3 Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (BayABOB) vom 18. August 1993, Zweck: Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Universität, Identifikation und Ausweis, Nutzung der Bibliotheksservices

Kartentyp (bei Studierenden immer "Student"): Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 2 ff. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19. November 2019, Zweck: wird aktuell nicht aktiv genutzt, könnte aber z.B. zusammen mit Gültigkeitsdatum zur automatisierten Zugangskontrolle von Gebäuden (z.B. Bibliotheken) oder Räumen genutzt werden

Kartennummer: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 88 BayHSchG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des Studentenwerks, Nutzung der Mensen, der Automaten und des Kopierwesens

Gültigkeitsvermerk (gültig-von-bis-Datum): Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikation bzw. Nachweis des Studierendenstatus, Missbrauchsschutz

eduPersonPrincipalName (LMU-ID@lmu.de): Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 42 Abs. 4 Satz 1 BayHSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Zweck: Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, Identifikationsmerkmal bei Zugriff auf Daten im Identity -Management zum Abruf weiterer Daten, bei entsprechender Berechtigung und Erforderlichkeit

Der Upload eines Fotos ist freiwillig. Die Akzeptanz als internationaler Studierendenausweis analog zur ISIC ist meist nur mit Foto gegeben.

Die Verarbeitung von akademischen Graden und Titel erfolgt im Rahmen der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, soweit die Verarbeitung gesetzlich vorgeschrieben oder der Titel Namensbestandteil ist. Im Übrigen erfolgt der Aufdruck freiwillig.

Die Unterzeichnung auf dem Studierendenausweis ist ein Gültigkeitsmerkmal und dient dem Missbrauchsschutz. Die Datenverarbeitung erfolgt insoweit zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Die Unterschrift dient auch der Personalisierung und der Akzeptanz im Rechtsverkehr. Ohne Unterschrift ist auch die Akzeptanz als internationaler Studierendenausweis analog zur ISIC eingeschränkt bzw. nicht gegeben ist.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf internen Datenverarbeitungsanlagen. Innerhalb der LMU erhalten nur diejenigen Personen bzw. Bereiche Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese für die Erfüllung der genannten Verarbeitungszwecke benötigen. Die entsprechenden Personen unterliegen dem Datengeheimnis gemäß Art. 11 BayDSG.

Eine unbefugte Weitergabe der erhobenen und verarbeiteten Daten an Dritte, internationale Organisationen oder in ein Drittland erfolgt nicht.

Die gespeicherten Daten werden zum Zweck der Erstellung der LMUcard verarbeitet, solange und soweit dies erforderlich ist (Art. 4 Abs. 1 BayDSG) bzw. eine Einwilligung vorliegt.

Nach Exmatrikulation oder nach Rückgabe der LMUcard werden die betreffenden Daten unverzüglich aus den entsprechenden Systemen gelöscht, sofern und soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. im Hinblick auf die Studierendendaten gemäß Art. 6 Abs. 1 BayArchivG)

oder andere Verarbeitungszwecke (z.B. Art. 6 Abs. 2 BayDSG) entgegenstehen. Das gilt auch für die beim Studierendenwerk, der Universitätsbibliothek und der Bayerischen Staatsbibliothek gespeicherten Daten.

Das hochgeladene Foto wird ausschließlich zur Erstellung der LMUcard verarbeitet und sieben Tage nach Aushändigung der LMUcard bzw. nach Abbruch des Kartenantrags oder bei Widerruf gelöscht. Der Fotoaufdruck wird bei Ausgabe der LMUcard an den Berechtigten kontrolliert. Der Aufdruck von akademischen Graden und Titel ist freiwillig, soweit die Datenverarbeitung nicht aufgrund Gesetz erfolgt.

Soweit eine Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, erfolgt die Löschung mit Widerruf der Einwilligung.

Nach Rückgabe der LMUcard wird die Karte datenschutzkonform vernichtet.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Ludwig-Maximilians-Universität München gesetzlich vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Bernd Huber, Geschwister-Scholl-Platz 1 80539 München

Zuständige Dienststelle für die Datenverarbeitung

Ludwig-Maximilians-Universität München
Dezernat VI - Informations- und Kommunikationstechnik
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Allgemeine Fragen und SupportLudwig-Maximilians-Universität München

Dezernat VI - Informations- und Kommunikationstechnik
-- IT-Servicedesk --
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten der LMU

Ludwig-Maximilians-Universität München
-- Behördlicher Datenschutzbeauftragter --
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
https://www.lmu.de/datenschutz

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Zudem haben Sie das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO), Beschränkung (Art. 18 DSGVO) und auf Widerruf einer Einwilligung für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Daneben steht Ihnen gemäß Art. 77 DSGVO das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

Die für die Ludwig-Maximilians-Universität München zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (Postfach 22 12 19, 80502 München, Telefon: 089 212672-0, Telefax: 089 212672-50, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de, Internet: https://www.datenschutz-bayern.de).

Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen wollen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienststelle für die Datenverarbeitung. Diese prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und trifft dann die erforderlichen Maßnahmen.

Es gelten die Nutzungshinweise und Datenschutzinformationen in der aktuellen Fassung.

Stand: Januar 2021

Nutzungshinweise

Die LMUcard für Studierende (Studierendenausweis) ist eine multifunktionale Chipkarte mit folgenden Funktionen:

  • Sichtausweis als Studierendenausweis
  • MVV-Fahrkarte (Semesterticket Basis)
  • Bargeldloses Bezahlen in den Gastronomiebetrieben des Studierendenwerks sowie an Druckern, Scannern und Kopierern, die mit dem Zahlungssystem kompatibel sind.
  • Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek und die Bayerische Staatsbibliothek

Die Karte enthält einen optisch wiederbeschreibbaren Validierungsstreifen, auf dem Informationen zur Gültigkeit, dem Semesterticket und die Fakultät vermerkt sind. Zur Aktualisierung der Gültigkeit muss die LMUcard von den Karteninhabern validiert werden.

Die LMUcard ist an den Anforderungen an den Internationalen Studierendenausweis des ISIC angelehnt konzipiert und umfasst die gleichen Stammdaten wie sie dort von den Studierenden gefordert werden.

Das Recht zur Ausstellung der LMUcard folgt aus dem Selbstverwaltungsrecht der Universität München in Ausprägung ihres Organisationsrechts (Art. 12 Abs. 1 BayHSchG). Die LMUcard ist gem. § 6 Abs. 3 der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München ein auf Antrag ausgestellter Studierendenausweis und als solcher optional. Die Beantragung und Nutzung ist freiwillig.

Zwecke der Datenverarbeitung sind die Erstellung und Nutzung der LMUcard als multifunktionale Chipkarte. Mittels LMUcard können Studierende zum einen ihre Immatrikulation (Art. 42 Abs. 2 BayHSchG), ihren Studierendenstatus und damit ihre Mitgliedschaft zur Universität München und zu einer ihrer Fakultäten im Rechtsverkehr – d.h. innerhalb der Universität und ihrer Einrichtungen sowie gegenüber Dritten - nachweisen (Art. 11 Abs. 1 BayHSchG, Art. 17 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG, Art. 27 Abs. 2 BayHSchG). Zum anderen besteht die Möglichkeit der Nutzung als Bibliotheksausweis und Mensakarte und für das Semesterticket.

Der Upload eines Fotos ist freiwillig. Die Akzeptanz als internationaler Studierendenausweis analog zur ISIC ist meist nur mit Foto gegeben.

Die Verarbeitung von akademischen Graden und Titel erfolgt im Rahmen der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Universität, soweit die Verarbeitung gesetzlich vorgeschrieben oder der Titel Namensbestandteil ist. Im Übrigen erfolgt der Aufdruck freiwillig.

Die Unterzeichnung auf dem Studierendenausweis ist ein Gültigkeitsmerkmal und dient dem Missbrauchsschutz. Die Datenverarbeitung erfolgt insoweit zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Die Unterschrift dient auch der Personalisierung und der Akzeptanz im Rechtsverkehr. Ohne Unterschrift ist auch die Akzeptanz als internationaler Studierendenausweis analog zur ISIC eingeschränkt bzw. nicht gegeben ist.

Die Ausstellung der LMUcard ist für die Studierenden kostenlos. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte (bspw. bei Verlust) kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Ludwig-Maximilians-Universität München gesetzlich vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Bernd Huber, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München

Zuständige Dienststelle für die Datenverarbeitung

Ludwig-Maximilians-Universität München
Dezernat VI - Informations- und Kommunikationstechnik
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Allgemeine Fragen und Support

Ludwig-Maximilians-Universität München
Dezernat VI - Informations- und Kommunikationstechnik
-- IT-Servicedesk --
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Ludwig-Maximilians-Universität München
-- Behördlicher Datenschutzbeauftragter --
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

https://www.lmu.de/datenschutz

Es gelten die Nutzungshinweise und Datenschutzinformationen in der aktuellen Fassung. Es gelten immer die Nutzungshinweise/-bedingungen zum Zeitpunkt der Nutzung, Änderungen sind vorbehalten.

Stand: Januar 2021

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